
Jugendamt nach Tod von Kind: Keine Versäumnisse bei Pflege
n-tv
Die Kreisverwaltung spricht von "tiefer Betroffenheit": Ein pflegebedürftiges Mädchen stirbt zu Hause. Wurde es angemessen versorgt?
Landau (dpa/lrs) - Nach dem Tod eines siebenjährigen Mädchens in der Verbandsgemeinde Maikammer hat das Jugendamt keine Versäumnisse bezüglich des Pflege- und Gesundheitszustands des Kindes festgestellt. Das teilte die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau am Donnerstag mit Hinweis auf eine interne Aufarbeitung mit. Demnach habe es bis zu einem in der vergangenen Woche eingegangenen Hinweis keine Beschwerden oder Meldungen an das Amt gegeben.
Nach diesem Hinweis habe das Jugendamt eine ärztliche Untersuchung veranlasst, bei der keine lebensbedrohliche Gefahr festgestellt und nach der das Kind wieder nach Hause entlassen worden sei.
Das aufgrund einer Krankheit schwerstpflegebedürftige Mädchen war am Sonntag in einer Wohnung in der Verbandsgemeinde Maikammer gestorben. Die Polizei hatte von Hinweisen gesprochen, "dass das Kind nicht angemessen versorgt worden sein könnte". Zur Klärung der Todesursache hatte die Staatsanwaltschaft eine Obduktion beantragt.
