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Johnson & Johnson: Eine Dosis reicht für einen vollständigen Impfstatus

Johnson & Johnson: Eine Dosis reicht für einen vollständigen Impfstatus

RTL
Saturday, February 19, 2022 11:01:43 AM UTC

Ein Berliner Gericht hat die Regelung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) gekippt, nach der zwei Impfungen für einen vollständigen Impfstatus nötig waren.

Nach langen Diskussionen dürfen alle, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, aufatmen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt nämlich entschieden: Auch eine Dosis des amerikanischen Corona-Imfpstoffes reicht aus, um einen vollständigen Impfstatus zu erhalten.

Lese-Tipp: Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus finden Sie in unserem Live-Ticker auf RTL.de

Auch nur einmal mit dem Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson Geimpfte gelten nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts als vollständig geimpft. Eine anderslautende Regelung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sei rechtswidrig, teilte das Gericht am Freitag mit. Damit war die Beschwerde einer Frau, die im Oktober 2021 mit dem Vakzin geimpft worden war, im Eilverfahren erfolgreich. Sie gilt nach Gerichtsangaben nun wieder als vollständig geimpft, wenn auch nicht als geboostert. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegungen zum Impfstatus nicht mehr an das PEI delegiert werden sollen. Die Kriterien für Impfungen mit Johnson & Johnson waren im vergangenen Januar von dem Institut festgelegt und in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung geändert worden. Damit war eine Einzelimpfung mit dem Vakzin für die Grundimmunisierung nicht mehr ausreichend.

Lese-Tipp: Johnson & Johnson: Schutz nach Booster Shot neunmal so hoch!

Derartige Entscheidungen müsse die Bundesregierung selbst treffen, hieß es nun in der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. Aufgrund der Vorschriften im Infektionsschutzgesetz könnten solche Aufgaben nicht an das Paul-Ehrlich-Institut übertragen werden. Derartige Bedenken hatte auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht vor rund einer Woche in einem Eilverfahren geäußert. Die Richter dort entschieden im Fall eines Ehepaares allerdings, dass jemand, der nur einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft worden sei, keinen Anspruch auf eine Bescheinigung für vollständig Geimpfte habe. (dpa/jbü)

Das große Geschäft mit der Pandemie: Ausgerechnet in einer Zeit, in der jeder um seine Gesundheit bangt, finden Betrüger immer wieder neue Wege, illegal Geld zu machen. Ob gefälschte Impfpässe, negative Tests oder Betrügereien in den Testzentren – die Abzocke lauert überall. Sogar hochrangige Politiker stehen in Verdacht, sich während der Corona-Zeit die eigenen Taschen vollgemacht zu haben. Unsere Reporter haben europaweit recherchiert – die ganze Doku auf RTL+.

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