Jobangebot erhalten? Fünf Punkte, die gute von schlechten Arbeitsverträgen unterscheiden
Frankfurter Rundschau
Der Arbeitsvertrag liegt im Briefkasten – jetzt heißt es nur noch unterschreiben. Vorher sollten Sie jedoch einige Punkte prüfen, um rechtliche Fallen zu vermeiden.
Sie haben eine Jobzusage in der Tasche? Dann herzlichen Glückwunsch! Bevor sie den Arbeitsvertrag jedoch unterschreiben, sollten Sie ein paar Punkte prüfen, die immer wieder für Ärger sorgen.
Im Arbeitsvertrag wird das monatliche Gehalt, das im Bewerbungsgespräch ausgehandelt wurde, plus weitere Vergütungen festgehalten (etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld). Doch Vorsicht: „Wichtig ist, dass nicht nur die vereinbarte Vergütung, sondern auch eine etwaige Erhöhung nach Ende der Probezeit oder eine Anpassung an steigende Lebenshaltungskosten schriftlich fixiert ist“, erklärt Stefan Kramer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, auf dem Blog des Staufenbiel Instituts. Lediglich bei tariflich geregelten Verträgen steigt das Gehalt automatisch. Bei Tarif-Gehalt sollte auch unbedingt die Eingruppierung genannt werden.
Die Tätigkeitsbeschreibung legt fest, welche Aufgaben Ihnen übertragen werden könne. Auch hier sollte auf eine präzise Berufsbezeichnung und Aufgabenbeschreibung geachtet werden. Denn: Je schwammiger hier formuliert wird, desto vielfältiger sind die Aufgaben, die Ihnen der Chef übertragen kann. Umgekehrt können Sie dann Tätigkeiten, die nicht Ihrer Qualifikation entsprechen oder schlechter bezahlt sind, auch nicht ablehnen.