Impfpflicht für medizinisches Personal ab März
Die Welt
Die Impfpflicht für die Mitarbeiter des Gesundheitswesens und der Pflege ist unter Dach und Fach: Nach dem Bundestag billigte der Bundesrat einstimmig das neue Gesetz, das Impfungen für die Mitarbeiter in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie etwa Arztpraxen vorsieht.
Der Bundestag hat am Freitag eine Impfpflicht für Pflege- und medizinische Berufe ab dem Frühjahr beschlossen. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz billigte der Bundestag das erste Vorhaben der neuen Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP nach der Regierungsübernahme. Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen oder Arztpraxen müssen bis Mitte März einen vollen Corona-Impfschutz oder eine Genesung nachweisen. Ausnahmen sind nur für Menschen vorgesehen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Nach dem Bundestag hat am Freitagmittag in Berlin auch der Bundesrat dem novellierten Infektionsschutzgesetz der Ampel-Koalition einstimmig zugestimmt. Damit können die Änderungen in Kürze in Kraft treten.