Impfpflicht „auf jeden Fall verhältnismäßig“ – oder „immer verfassungswidrig“?
Die Welt
Lange schloss die Politik eine Impfpflicht aus – nun wird sie diskutiert. Staatsrechtler sind sich einig, dass dies ein Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wäre. Aber wäre er verhältnismäßig und damit verfassungskonform? Die Expertisen gehen weit auseinander.
Unter strengen Voraussetzungen darf der Staat in Grundrechte der Bürger eingreifen. Entscheidend ist dabei, dass ein Eingriff verhältnismäßig sein muss, also erforderlich, geeignet und nicht übermäßig belastend. Bei dieser Frage sind die Verfassungsrechtler aber höchst unterschiedlicher Meinung.
Anna Katharina Mangold, Professorin für Europarecht an der Europa-Universität Flensburg, ist überzeugt: In der derzeitigen Lage sei eine allgemeine Impfpflicht „auf jeden Fall verhältnismäßig“, denn: