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Hausarrest: Unkastrierte Katzen müssen jetzt zuhause bleiben!
RTL
Ab dem 9. Juni dürfen unkastrierte Miezen nicht mehr vor die Tür. Schuld ist die Katzenschutzverordnung. Aber was hat es damit auf sich?
Harte Zeiten für Stubentiger! Im baden-württembergischen Walldorf müssen Miezen in einen fünfmonatigen Katzen-Lockdown, weil die vom Aussterben bedrohte Haubenlerche gerettet werden soll. In Berlin dürfen Katzen ab dem 9. Juni ebenfalls nur unter bestimmten Bedingungen im Freien herumlaufen. Der Grund: die Katzenschutzverordnung. Was es damit auf sich hat und ob auch andere Bundesländer betroffen sind.
Die Senatsverwaltung für Umwelt und Verbraucher hat mitgeteilt, dass die neue Katzenschutzverordnung, die bereits letztes Jahr beschlossen wurde, am 8. Juni in Kraft tritt. Katzenhalter dürfen ihre Tiere dann nur noch draußen herumstreunern lassen, wenn diese mit einem Chip versehen, kastriert und registriert sind. Damit soll eine unkontrollierte Verbreitung von Streunern verringert werden, wie der Webseite "berlin.de", dem offiziellen Stadtportal der Hauptstadt, zu entnehmen ist. Mit der Kastrierungspflicht soll das Leid von Straßenkatzen gemindert werden, die durch Nahrungsknappheit, Revierkämpfe, Krankheiten und Verletzungen erheblichen Leiden ausgesetzt seien. Alleine in Berlin sollen – Schätzungen zufolge – rund 10.000 frei lebende Katzen leben.
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Neben Berlin haben folgende Bundesländer bereits eine solche Katzenschutzverordnung eingeführt; hier besteht für nicht-kastrierte Katzen Leinenpflicht.
Heißt: Auch in deutschen Großstädten wie Köln, Rostock, Wiesbaden, Hannover, Düsseldorf oder Erfurt gelten strenge Regeln für Katzen, die nicht kastriert wurden. Die genaue Liste, welche Gemeinden ebenfalls dazu gehören, finden Sie auf der Seite des Deutschen Tierschutzbundes e.V.. Dort heißt es: "Insgesamt gibt es heute mindestens 1.071 Städte und Gemeinden mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Katzen."
Laut "rbb24" dürfen zuständige Bezirksbehörden ein nicht registriertes Tier "auf Kosten des Halters kastrieren lassen, aber erst nach fünf Tagen und nach einer Abfrage bei der Tiersammelstelle."
Wer also in Berlin – oder anderen Städten, wo die Katzenschutzverordnung gilt – lebt und Katzen-Freund ist, sollte aufpassen: In Düsseldorf zum Beispiel kann ein Verstoß mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. In Hannover wird's sogar noch teuer: Hier müssen Sie 5.000 Euro blechen. (vdü)