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Höhere Einspruchsquote bei Corona-Bußgeldern
n-tv
Ein Verstoß gegen das Tragen der Maske oder zu viele Menschen in einer Wohnung - bayerische Städte haben Bußgelder in Millionenhöhe wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln verhängt. Die Akzeptanz der Bürger war dabei oftmals geringer als bei anderen Geldstrafen.
München/Nürnberg/Regensburg/Würzburg (dpa/lby) - Bürgerinnen und Bürger haben bei Corona-Bußgeldern in vielen bayerischen Kommunen häufiger Einspruch erhoben als bei anderen Geldstrafen. So antwortete die Stadt München auf eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass die Einspruchsquote bei Corona-Verstößen in etwa doppelt so hoch sei im Vergleich zu sonstigen Ordnungswidrigkeiten. Auch in Nürnberg spricht eine Mitarbeiterin des Rechtsamts von "deutlich höheren" Einspruchsquoten.
In Regensburg geht man ebenfalls davon aus, dass die Zahlungsbereitschaft für Corona-Geldstrafen eher geringer ist: "Insbesondere Bußgelder, die wegen nicht getragenem Mund-Nasen-Schutz verhängt werden, treffen häufig auf wenig Akzeptanz. Konkrete Zahlen hierzu liegen jedoch nicht vor", sagte eine Sprecherin. Der Sprecher der Stadt Würzburg berichtete über keine signifikanten Unterschiede bei der Zahlungsbereitschaft.
Die Corona-Bußgelder bescherten den Städten zwar zusätzliche Einnahmen, ließen aber auch den Arbeitsaufwand in den Bußgeldstellen nach oben schnellen. In München summierten sich die verhängten Geldbußen seit Beginn der Pandemie auf rund 2,8 Millionen Euro. In der Bußgeldstelle arbeiten nach Angaben der Stadt normalerweise 40 Menschen - seit Corona habe sich das Aufkommen mehr als verdoppelt, durch interne Umschichtungen seien 27 Stellen dazugekommen. "Seit März 2020 ahndet die Bußgeldstelle einen ganzen Katalog von Ordnungswidrigkeiten, die es vorher nicht gab. Das ist eine noch nie dagewesene Herausforderung, die nur mit deutlich mehr Personal effizient bewältigt werden kann", sagte der Sprecher des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR).
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Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau gegen einen Sporttrainer, der über Jahre ein Mädchen sexuell missbrauchte, ist rechtskräftig. Das teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Das Gericht hatte den 53-jährigen Angeklagten am Mittwoch vergangener Woche zu 9 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Er verging sich von 2017 bis 2020 in 229 Fällen an dem anfangs neunjährigen Mädchen. Der weitestgehend geständige Mann wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen verurteilt. Zudem verhängte das Gericht gegen ihn ein dreijähriges Berufsverbot nach seiner Haft. Außerdem muss er der Geschädigten ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro zahlen.
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Spremberg (dpa/bb) - Die Wölfin, die sich in der Lausitz in einem Zaun zum Schutz gegen die Schweinepest verfangen hatte, ist dabei nach Erkenntnissen des Landkreises nicht schwer verletzt worden. Tierärzte, Polizei und Wolfsexperten waren am Dienstag im Einsatz, um das Tier zu betäuben und dann zu befreien. Der Landesjagdverband teilte auf Anfrage mit, ähnliche Fälle, bei denen ein Wolf in einem Zaun zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest feststeckte, seien ihm nicht bekannt.
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Dresden (dpa/sn) - Gemeinden und Landkreise in Sachsen können fortan leichter Flächen für den Naturschutz erwerben. Das sieht ein vom Landtag in Dresden verabschiedetes Gesetz vor. Konkret erhalten sie wieder ein Vorkaufsrecht. Das Gesetz setzt auch das Mindestalter für das Ehrenamt im Naturschutz auf 16 Jahre herab. Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) sah am Donnerstag damit Natur und Artenvielfalt in Sachsen gestärkt. Allerdings sah er auch Chancen vertan.