Grundrechte in Flüchtlingsunterkunft verletzt?
n-tv
Mannheim (dpa/lsw) - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat einen Eilantrag von Flüchtlingen gegen Regelungen in der Hausordnung einer Erstaufnahmeunterkunft in Freiburg abgelehnt. Die Entscheidung stammt vom 28. Juni und kann nicht angefochten werden, wie der VGH am Freitag in Mannheim mitteilte. Zuvor hatte das Regierungspräsidium Freiburg den Antrag schon für unzulässig gehalten und sich auf sein Hausrecht berufen. In der Sache läuft aber noch ein Normenkontrollantrag, eine Entscheidung hierzu steht noch aus. Mit einem Normenkontrollantrag können Bürger und Bürgerinnen die Rechtmäßigkeit einer Satzung oder einer Verordnung vom Gericht überprüfen lassen.
In der Unterkunft gibt es eine seit dem 1. Januar 2020 geltende Hausordnung. Die dort lebenden Bewohnern aus Ghana und Senegal rügen in ihrem Eilantrag, eine unzureichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Sie machen geltend, dass die Regelungen sie in ihren Grundrechten verletzen, insbesondere in dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, dem Persönlichkeitsrecht, in der Religions- und Meinungsfreiheit. Außerdem seien die Regelungen unverhältnismäßig. Die Regelungen der Hausordnung müssten laut dem VGH nicht vorläufig außer Kraft gesetzt werden. Die Regelungen der Hausordnung seien weitestgehend verhältnismäßig. Der erhöhte Bedarf an Schutz und Sicherheit bei der vorübergehenden Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung könne mit Beschränkungen auch im Bereich der grundrechtlich geschützten Privatsphäre der Bewohner einhergehen, entschied das Gericht laut der Pressemitteilung.Spitzingsee (dpa/lby)- Nach mehreren Fällen von Magen-Darm-Erkrankungen bei Besuchern des Rotwandhauses bei Spitzingsee im Landkreis Miesbach ist die Alpenvereinshütte vorläufig geschlossen. Man suche nun nach der Ursache, sagte eine Mitarbeiterin der Münchner Alpenvereinssektion Turner-Alpen-Kränzchen am Dienstag auf Anfrage. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuerst darüber berichtet.
Nürnberg (dpa/lby) - Der Prozess um die tödlichen Schüsse auf einer belebten Straße in Nürnberg könnte in eine neue Runde gehen. Die Verteidigung habe Revision gegen die lebenslange Haftstrafe für den Todesschützen eingelegt, sagte eine Justizsprecherin am Dienstag. Das Landgericht in Nürnberg hatte den 29-Jährigen Mitte Mai unter anderem wegen Mordes verurteilt und eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob es zu einem neuen Prozess kommt.