
Grünes Gewölbe: Klage gegen Sicherheitsfirma abgewiesen
n-tv
Fünf Täter sind im Fall des spektakulären Juwelendiebstahls bereits verurteilt. Von der zuständigen Sicherheitsfirma wollte der Freistaat Schadenersatz einfordern.
Dresden (dpa/sn) - Die Schadenersatzklage des Freistaats Sachsen im Fall des Juwelendiebstahls aus dem Dresdner Grünen Gewölbe gegen die zuständige Sicherheitsfirma ist abgewiesen worden. Das Urteil wurde am Nachmittag am Landgericht Dresden verkündet, wie Richter Ralf Högner bestätigte. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.
Der Freistaat hatte die Klage im Dezember 2022 eingereicht und gut 15 Millionen Euro plus 300.000 Euro für Reparaturen an dem Museum gefordert. Der Sicherheitsfirma, die auch weiterhin die Schatzkammer im Residenzschloss Dresden bewacht, wurde Fehlverhalten von vier Wachleuten vorgeworfen. Insgesamt erhob der Freistaat zehn einzelne Vorwürfe, bei acht stellte das Gericht bereits bei der ersten Verhandlung vor einem Jahr keine Verstöße seitens des Unternehmens fest.
Nun ließ das Gericht auch die verbleibenden beiden Vorwürfe fallen. Zum einen ging es dabei um die Fassadenscanner, die keinen Alarm auslösten. Die Beweiserhebung ergab jedoch, dass das Fenster, durch das die Täter in das Gebäude einstiegen, von einem Balkon verdeckt war und nur zur Hälfte von dem Scanner erfasst wurde, wie Högner erläuterte. Die Täter wussten davon und wählten die Stelle aus diesem Grund aus. Das Abschalten des Scanners war aus Sicht des Gerichts daher nicht ursächlich für den Einbruch.
