
Gerichtshof: Russland hat im Fall Nawalny Menschenrechte verletzt
n-tv
Jahrelang sitzt der Kremlkritiker Alexej Nawalny in russischen Straflagern. 2024 stirbt er in Haft. Die Umstände sind bis heute unklar. Seine Witwe lässt nun gerichtlich die Unmenschlichkeit dieses Systems feststellen. Das Urteil sowie die Entschädigung sind aber vor allem symbolisch.
Jahrelang sitzt der Kremlkritiker Alexej Nawalny in russischen Straflagern. 2024 stirbt er in Haft. Die Umstände sind bis heute unklar. Seine Witwe lässt nun gerichtlich die Unmenschlichkeit dieses Systems feststellen. Das Urteil sowie die Entschädigung sind aber vor allem symbolisch.
Russland hat im Fall der Inhaftierung des mittlerweile gestorbenen Kremlkritikers Alexej Nawalny Menschenrechte verletzt. Das stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg fest. Die Richterinnen und Richter kritisierten unter anderem eine unrechtmäßige Freiheitsentziehung und unmenschliche Haftbedingungen. Der EGMR sprach ihm eine Entschädigung für immaterielle Schäden zu. Seine Witwe hatte das Verfahren weitergeführt.
Den Ausführungen des Gerichtshofs zufolge stand Nawalny während eines Teils der Haftzeit unter ständiger Videoüberwachung. Zudem wurden ihm durch stündliche oder zweistündliche Sicherheitskontrollen der Schlaf entzogen sowie die Haare vollständig abrasiert. "Diese Aspekte seiner Haft, in ihrer Gesamtheit betrachtet, spiegelten ein Muster der Missachtung seiner Gesundheit, seines Wohlbefindens und seiner Würde wider", urteilte der Menschenrechtsgerichtshof.
Darüber hinaus hätten die russischen Gerichte nicht berücksichtigt, dass er Befürchtungen hinsichtlich seiner Gesundheit und seines Lebens äußerte - trotz eines beinahe tödlichen Giftanschlags auf ihn kurz zuvor. Der Kreml-Gegner starb 2024 unter unklaren Umständen in dem Straflager "Polarwolf" in der Arktisregion.
Der Oppositionspolitiker war im Januar 2021 festgenommen und inhaftiert worden. Zuvor hatte er sich nach einem Giftanschlag medizinisch behandeln lassen in Berlin. Nach seiner Rückkehr nach Russland leiteten die dortigen Behörden ein Verfahren zur Vollstreckung einer bereits 2014 verhängten Bewährungsstrafe ein. Diese Verurteilung hatte der Straßburger Gerichtshof in einer früheren Entscheidung als rechtswidrig angesehen.













