
Gericht: Wahl von Arbeitnehmern in SAP-Aufsichtsrat rechtens
n-tv
Arbeitnehmer hatten unter anderem formale Verstöße bei der Wahl bei Europas größtem Softwarehersteller gesehen. Doch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg wies die Beschwerde zurück.
Mannheim (dpa/lsw) - Mehrere Arbeitnehmer sind mit einer Anfechtung der Wahl zum Aufsichtsrat von Europas größtem Softwarehersteller SAP vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gescheitert. Die Kammer in Mannheim wies die Beschwerde von drei Arbeitnehmern gegen die Wahl von vier Arbeitnehmervertretern und vier Ersatzkandidaten aus dem März 2024 zurück. Die Wahl sei wirksam, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit.
Die Arbeitnehmer hatten in ihrer Beschwerde unter anderem formale Verstöße bei der Wahl gerügt - und waren bereits vor dem Arbeitsgericht Mannheim gescheitert. Die Begründung für die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wird laut der Sprecherin erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
SAP wollte sich zunächst nicht zu dem Verfahren äußern. Dem SAP-Aufsichtsrat gehören insgesamt 18 Mitglieder an - neun Vertreter der Arbeitgeberseite und neun der Arbeitnehmerseite.
