
Gericht: Uhrmacherhäusl in München muss aufgebaut werden
n-tv
München (dpa/lby) - Seit Jahren beschäftigt das Uhrmacherhäusl in München Einwohner, Denkmalschützer und die Justiz. Jetzt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) geurteilt, dass das kleine Häuschen in seinen historischen Gebäudemaßen wieder aufgebaut werden muss. Das Gericht gab in dem Berufungsverfahren der Stadt München teilweise Recht, die den Wiederaufbau gefordert hatte. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter erklärte am Freitag, man könne "Profitgier nicht gegen jedes Recht mit der Abrissbirne durchsetzen".
Das Uhrmacherhäusl gehört zum Ensemble Feldmüllersiedlung in Giesing, das zwischen 1840 und 1845 erbaut wurde. Ein Bagger hatte das denkmalgeschützte kleine Haus im Herbst 2017 eingerissen. Unabsichtlich, wie der Grundstückseigentümer Medienberichten zufolge angab. Der Streit ging vor Gericht. Mit der Entscheidung hob der BayVGH jetzt das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom Juli 2019 auf. Der Eigentümer hatte dort gegen den sogenannten kubaturgleichen Wiederaufbau geklagt.More Related News
