
Gericht: Trump darf strafrechtlich verfolgt werden
n-tv
Kann Ex-US-Präsident Donald Trump für seine Handlungen im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Kapitol 2020 strafrechtlich verfolgt werden? Ein Berufungsgericht sagt: Ja. Endgültig dürfte die Frage seiner Immunität aber noch nicht geklärt sein.
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump genießt einem Bundesberufungsgericht zufolge keine Immunität bei Klagen im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Kapitol 2020. Mit der Entscheidung lehnte das Gericht einen Antrag Trumps ab. Endgültig dürfte die Frage aber erst vom Obersten Gericht des Landes geklärt werden.
In der Begründung der Entscheidung des Berufungsgerichts hieß es, das Gericht habe die von Trump geltend gemachten Interessen an einer Immunität sorgfältig abgewogen "gegen die wichtigen öffentlichen Interessen, die dafür sprechen, diese Strafverfolgung fortzusetzen". Trump verbucht damit eine schwere juristische Niederlage. Diese war aber zu erwarten - bei einer Anhörung hatte sich das Berufungsgericht bereits skeptisch gezeigt und angedeutet, der Argumentation von Trumps Anwälten nicht zu folgen. Es ist davon auszugehen, dass der Republikaner Berufung einlegen wird und sich der Supreme Court einschaltet.
Von dessen Urteil hängt ab, ob das Verfahren wegen versuchten Wahlbetrugs gegen Trump in der US-Hauptstadt fortgesetzt werden kann. Die zuständige Richterin hatte den Beginn des Prozesses bis zur endgültigen Klärung der Immunitätsfrage auf unbestimmte Zeit verschoben. Der 77-Jährige will für die Republikaner nach der Präsidentenwahl 2024 wieder ins Weiße Haus einziehen und bezeichnet die Ermittlungen gegen ihn regelmäßig als "politische Hexenjagd".
