Gericht: Trump darf strafrechtlich verfolgt werden
n-tv
Kann Ex-US-Präsident Donald Trump für seine Handlungen im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Kapitol 2020 strafrechtlich verfolgt werden? Ein Berufungsgericht sagt: Ja. Endgültig dürfte die Frage seiner Immunität aber noch nicht geklärt sein.
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump genießt einem Bundesberufungsgericht zufolge keine Immunität bei Klagen im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Kapitol 2020. Mit der Entscheidung lehnte das Gericht einen Antrag Trumps ab. Endgültig dürfte die Frage aber erst vom Obersten Gericht des Landes geklärt werden.
In der Begründung der Entscheidung des Berufungsgerichts hieß es, das Gericht habe die von Trump geltend gemachten Interessen an einer Immunität sorgfältig abgewogen "gegen die wichtigen öffentlichen Interessen, die dafür sprechen, diese Strafverfolgung fortzusetzen". Trump verbucht damit eine schwere juristische Niederlage. Diese war aber zu erwarten - bei einer Anhörung hatte sich das Berufungsgericht bereits skeptisch gezeigt und angedeutet, der Argumentation von Trumps Anwälten nicht zu folgen. Es ist davon auszugehen, dass der Republikaner Berufung einlegen wird und sich der Supreme Court einschaltet.
Von dessen Urteil hängt ab, ob das Verfahren wegen versuchten Wahlbetrugs gegen Trump in der US-Hauptstadt fortgesetzt werden kann. Die zuständige Richterin hatte den Beginn des Prozesses bis zur endgültigen Klärung der Immunitätsfrage auf unbestimmte Zeit verschoben. Der 77-Jährige will für die Republikaner nach der Präsidentenwahl 2024 wieder ins Weiße Haus einziehen und bezeichnet die Ermittlungen gegen ihn regelmäßig als "politische Hexenjagd".
Gebsattel (dpa/lby) - Auf einer Geburtstagsfeier in Gebsattel (Landkreis Ansbach) sind zwei Gäste mit einer Axt angegriffen und verletzt worden. Als Täter verdächtigt die Polizei einen 37-Jährigen. Die Mordkommission ermittle wegen eines versuchten Tötungsdelikts, teilte das Polizeipräsidium Mittelfranken mit. Zwei Männer im Alter von 21 und 28 Jahren wurden bei dem Vorfall in einem Vereinsheim am frühen Sonntagmorgen am Oberkörper und an den Händen verletzt, glücklicherweise nicht lebensbedrohlich, wie es in der Mitteilung heißt. Der 28-Jährige sei allerdings stationär im Krankenhaus aufgenommen worden.
Die deutsche Industrie darbt derzeit besonders. Erste zarte Erholungspfänzchen täuschen nicht über die Probleme hinweg. Aber es geht auch anders, findet zumindest Kanzler Scholz. Auf einem Wirtschaftsforum in Brandenburg findet er für die Entwicklung in Ostdeutschland positive Worte - und kündigt mehr Tempo an.
Walldorf (dpa/lsw) - Ein Minderjähriger soll ein nicht zugelassenes Auto durch Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) gefahren haben. Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, soll der 13-Jährige den Wagen zuvor aus einer Autowerkstatt entwendet haben. Ein Zeuge alarmierte demnach die Polizei, als er am Samstagabend das Auto ohne Kennzeichen sah. Offenbar bemerkte der minderjährige Fahrer den Zeugen, schaltete das Licht aus und bog in eine Einfahrt ein. Seine zunächst unbekannten Mitfahrer sollen dort aus dem Wagen geflüchtet sein. Beamte einer Streife fassten den 13-Jährigen, der seinem Alter gemäß nach Polizeiangaben nicht über eine Fahrerlaubnis verfügte. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.
Heilsbronn (dpa/lby) - Nach der Verletzung eines 25-Jährigen mit einem Maßkrug auf einem Kirchweihfest in Dietenhofen (Landkreis Ansbach) ermittelt eine Mordkommission. Die Staatsanwaltschaft gehe aufgrund der potenziell lebensbedrohlichen Tatausführung von einem versuchten Tötungsdelikt aus, teilte das Polizeipräsidium Mittelfranken am Sonntag mit.