Gericht kippt 2G-Regel für Einzelhandel in Baden-Württemberg
Die Welt
Erst in Bayern, jetzt auch im Südwesten: Die Justiz kippt die harten Beschränkungen für das Shopping. Es ist der zweite Rückschlag für die Regierung Kretschmann innerhalb weniger Tage.
Ungeimpfte dürfen vorerst im Südwesten wieder mit einem aktuellen Test shoppen gehen. Der Verwaltungsgerichtshof kippte die 2G-Regel für den Einzelhandel am Dienstag. Das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sei voraussichtlich rechtswidrig, teilte der VGH in Mannheim mit. Die darin vorgesehene 2G-Regel werde mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt. Damit gilt für den Einzelhandel vorläufig, dass neben Geimpften und Genesenen auch wieder Menschen mit einem aktuellen Test (3G) in Läden einkaufen dürfen.
Geklagt hatte eine Frau aus dem Ortenaukreis, die ein Geschäft für Schreibwaren betreibt. Sie monierte, dass Schreibwarenläden anders als Blumengeschäfte nicht zur Grundversorgung gerechnet werden. In letzteren gilt trotz Alarmstufe II die 3G-Regel. Das sei eine Ungleichbehandlung.