
Gericht: Corona-Sondervermögen verfassungskonform
n-tv
Koblenz (dpa/lrs) - Der Verfassungsgerichtshof hat den überwiegenden Teil des rheinland-pfälzischen Sondervermögens zur Eindämmung der Corona-Krise für verfassungskonform erklärt. Teilbereiche seien aber nicht mit der Verfassung vereinbar und daher nichtig, urteilte das Gericht am Freitag.
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