Genesenenstatus im Bundestag gilt weiterhin für sechs Monate
Die Welt
Vergangene Woche wurde der Genesenenstatus bundesweit von sechs auf drei Monate verkürzt. Im Plenarsaal des Bundestags sowie für den Zugang zu den Ausschüssen gilt er aber weiterhin für sechs Monate. Grund ist die Allgemeinverfügung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas.
Trotz der Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate für die Bürger gilt im Bundestag teilweise weiter die alte Frist. Dies betreffe den Zugang zum Plenum und zu den Ausschüssen, sagte ein Sprecher am Dienstag. Geregelt werde dies durch die Allgemeinverfügung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD). Für den Zugang zum Arbeitsplatz, also zu den Büros von Abgeordneten, Fraktionen und Bundestagsverwaltung, gelte hingegen die auf 90 Tage verkürzte Frist nach dem Infektionsschutzgesetz.
Zuerst hatte die „Bild“ darüber berichtet und von einem „Corona-Sonderrecht“ geschrieben, das sich der Bundestag gönne.