
Geflügelhalter: Bundesweite Stallpflicht gegen Vogelgrippe
n-tv
Die Vogelgrippe breitet sich rasant aus – erstmals gibt es nun in der aktuellen Welle auch einen Fall in Baden-Württemberg. Wie reagieren Betriebe und warum fordern sie Ausnahmen für Gänsehalter?
Stuttgart (dpa/lsw) - Mit der schnellen Ausbreitung der Vogelgrippe und der wachsenden Sorge vor wirtschaftlichen Schäden drängen die Geflügelhalter auf einen stärkeren Schutz der Bestände. Es müsse oberste Priorität haben, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, Tiere zu schützen und Schäden abzuwenden, sagte Georg Heitlinger vom baden-württembergischen Landesverband der Geflügelwirtschaft. Er forderte ein bundesweites Aufstallungsgebot. Nutztiere wie Geflügel aus Freilandhaltung müssten auf eine solche behördliche Anordnung in geschlossenen Ställen gehalten werden.
Die Infektionskrankheit breitet sich seit Wochen aus. Am Freitag wurde auch der aktuell erste Fall in Baden-Württemberg bestätigt. In dem betroffenen Geflügelbetrieb in Öllingen (Alb-Donau-Kreis) wurden als Folge rund 15.000 Tiere getötet.
Schutzzonen von mehreren Kilometern wurden um den Hof gezogen, größere Überwachungszonen festgelegt. Es gilt eine Stallpflicht, um das Geflügel von wildlebenden Vögeln und Nagetieren zu isolieren. Futter oder das Fleisch geschlachteter Tiere, das den Virus enthalten könnte, darf nicht aus der Zone heraus gebracht werden. Die Betriebe müssen an den Zu- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchführen.
