
Gürth vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen
n-tv
Ein CDU-Abgeordneter, ein gesperrter Post und die Frage: Wo endet Meinungsfreiheit, wo beginnt Volksverhetzung? Was Detlef Gürth und die Staatsanwaltschaft sagen und wie das Urteil ausfällt.
Ein CDU-Abgeordneter, ein gesperrter Post und die Frage: Wo endet Meinungsfreiheit, wo beginnt Volksverhetzung? Was Detlef Gürth und die Staatsanwaltschaft sagen und wie das Urteil ausfällt.
Aschersleben/Wolmirstedt (dpa/sa) - Der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth ist vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Aus Sicht des Amtsgerichts Aschersleben hat der Politiker mit einem Post bei X nicht die Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Afghanen verletzt.
Nach dem Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt (Landkreis Börde) während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM im Juni 2024 war auf Gürths Profil unter anderem zu lesen gewesen: "Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland". Der Beitrag wurde später von der Plattform gesperrt.
Vor Gericht wurde in der Verhandlung ausführlich darüber debattiert, wer genau mit dem Begriff "Pack" gemeint war und wie das Wort auszulegen sei. Ging es dabei um ausländische Straftäter oder um alle Afghanen?
Staatsanwalt Benedikt Bernzen betonte, Gürth habe mit dem Post die Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Afghanen angegriffen. "Da wird nicht differenziert", sagte Bernzen. Gürth sei es um politische Effekthascherei gegangen, er habe das Klima gegen in Deutschland lebende Migranten angeheizt. Der Staatsanwalt forderte eine viermonatige Bewährungsstrafe für den Politiker.













