Fraktionsübergreifender Gesetzentwurf zur Neuregelung der Sterbehilfe
Die Welt
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor knapp zwei Jahren das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe gekippt. Nun haben fünf Abgeordnete einen Vorschlag für die Neuregelung vorgestellt. Nur die AfD ist nicht beteiligt.
Fünf Abgeordnete aus allen Bundestagsfraktionen außer der AfD haben einen Vorschlag für die Neuregelung der Suizidbeihilfe erarbeitet. Der am Donnerstag vorgestellte Entwurf würde es ermöglichen, anderen unter engen Voraussetzungen straffrei beim Suizid zu helfen. Die Gruppe wolle „den assistierten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern“, sagte der zu den Initiatoren gehörende SPD-Politiker Lars Castellucci in Berlin.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe gekippt. Damit ist es nicht mehr strafbar, anderen Menschen beim Suizid zu helfen, auch wenn dies geschäftsmäßig geschieht – also etwa durch Vereine, die regelmäßig beim Sterben helfen und dazu tödliche Medikamente beschaffen. Mangels einer gesetzlichen Neuregelung blieb die Lage für Betroffene jedoch kompliziert.