
Finanzministerium sieht Spielraum für neue Ukraine-Hilfen
n-tv
"Der Topf ist leer." So wurde laut einem Bericht in der Bundesregierung die Haushaltslage in Sachen Ukraine-Hilfen beschrieben. Demzufolge sollte kein neues Geld mehr bereitgestellt werden. Das Finanzministerium ist aber weiterhin bereit, "zusätzliche Bedarfe" zu prüfen, heißt es jetzt.
Die Bundesregierung könnte doch noch neue Hilfszahlungen für die Ukraine bereitstellen, bis die Gelder teilweise aus internationalen Programmen fließen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilte mit, es sei "bereit, bis dahin die kurzfristige Bereitstellung weiterer Mittel zu prüfen". Dazu müssten die "zusätzlichen Bedarfe konkret gemeldet und nachvollziehbar sein, um allen haushaltsrechtlichen Regeln zu entsprechen und den Deutschen Bundestag auf dieser Basis um eine Genehmigung bitten zu können". Dem BMF liegt demnach "bisher keine konkrete Bedarfsmeldung vor". Deshalb könne weder geprüft noch entschieden werden.
Der ukrainische Botschafter in Deutschland, Oleksii Makeiev, sagte der "Bild am Sonntag": "Die Sicherheit Europas hängt von der Fähigkeit und dem politischen Willen Deutschlands ab, weiterhin eine Führungsrolle bei der Unterstützung der Ukraine zu spielen." Kiew hoffe, "dass die Bundesregierung Wege zur Finanzierung unserer gemeinsamen Sicherheitsbedürfnisse für dieses Jahr" finden werde. Militärhilfen für die Ukraine seien eine Investition in die Sicherheit und eine Friedensversicherung für Europa, sagte der Botschafter.
Zuvor war zunächst berichtet worden, dass die Bundesregierung der Ukraine keine neuen Hilfszahlungen bereitstellen will. Laut einem Vorab-Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (FAS) steht dafür nach der aktuellen Haushaltsplanung ab sofort kein neues Geld mehr zur Verfügung. Bereits bewilligtes Material werde meist noch geliefert, zusätzliche Anträge aus dem Verteidigungsministerium sollen jedoch auf Wunsch von Bundeskanzler Olaf Scholz nicht mehr bewilligt werden, heißt es. Grund dafür seien Sparmaßnahmen von Kanzleramt und Finanzministerium.
