
FDP-Klage gegen neues Kommunalwahlrecht eingereicht
n-tv
Für die kommenden Kommunalwahlen 2026 gilt unter anderem ein neues Auszählverfahren. Die FDP sieht kleinere Parteien dadurch im Nachteil und zieht daher vor Gericht.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Die hessische FDP-Landtagsfraktion hat ihre angekündigte Klage gegen die Reform des Kommunalwahlrechts beim Staatsgerichtshof des Landes eingereicht. Die Oppositionspartei wendet sich vor allem gegen das neue Auszählverfahren, durch das sie kleinere Parteien und Wählergruppen benachteiligt sieht. "Die Kommunalrechtsreform der Landesregierung greift die demokratische Vielfalt in den hessischen Kommunalparlamenten an", sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Moritz Promny.
Wann der Staatsgerichtshof über die Klage entscheiden wird, ist noch unklar. Die nächsten Kommunalwahlen in Hessen finden am 15. März 2026 statt. Die Landesregierung aus CDU und SPD hatte beschlossen, dass bei der Auszählung ein anderes mathematisches Verfahren benutzt wird, um die Sitzverteilung in den kommunalen Vertretungen zu berechnen. So soll einer Zersplitterung entgegengewirkt werden. Zudem gebe es künftig keine Ein-Personen-Fraktionen mehr. Nach Einschätzung von Experten werden größere Parteien mit dem neuen Verfahren etwas begünstigt.
Nach Berechnungen der FDP hätten CDU und SPD bei der bisher letzten Kommunalwahl 2021 in Hessen 94 beziehungsweise 68 mehr Mandate bekommen, wäre damals schon das neue Berechnungsverfahren angewendet worden. Insgesamt hätten sich 272 Mandate verschoben.
