Für solche Verbrechen gibt es keine angemessene Gefängnisstrafe
Süddeutsche Zeitung
Das Urteil des Landgerichts Münster ist die richtige Antwort auf ein unbeschreibliches Verbrechen. Aber reicht das? Die Wahrheit ist: Nicht das Strafmaß schreckt Täter ab, sondern die Wahrscheinlichkeit, entdeckt zu werden. Hier muss der Staat ansetzen.
Es ist ein Verbrechen, das in die tiefsten Abgründe des menschlichen Wesens führt. Kindern wird sexualisierte Gewalt angetan, um Videos für die Bedürfnisse einer widerwärtigen Community zu drehen, von einem IT-Techniker, der dem Gericht zufolge den eigenen Ziehsohn missbraucht. 14 Jahre Haft plus Sicherungsverwahrung lautet das Urteil gegen den Haupttäter; er wird für Jahrzehnte im Gefängnis bleiben - falls er überhaupt je wieder rauskommt.More Related News