Ex-Präsident Sarkozy muss in Hausarrest
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Als Nicolas Sarkozy 2012 zum zweiten Mal in den Élysée-Palast einziehen will, gibt sein Team mehr als das Doppelte des erlaubten Wahlkampfbudgets aus. Ein Gericht in Paris stellt fest: Der Ex-Präsident wusste Bescheid und plante trotzdem weitere Ausgaben. Ins Gefängnis muss er aber nicht.
Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy ist wegen illegaler Wahlkampffinanzierung zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Das Gericht in Paris entschied, dass der 66-Jährige die Strafe in Form eines elektronisch überwachten Hausarrests mit einer Fußfessel verbüßen darf. Dem Gericht zufolge überschritt Sarkozy 2012 die gedeckelten Wahlkampfkosten bei seiner letztlich gescheiterten Wiederwahlkampagne. Der Konservative regierte von 2007 bis 2012 im Élyséepalast.
In Frankreich sind die Ausgaben für einen Wahlkampf gedeckelt, um mehr Chancengleichheit zwischen den Kandidaten zu schaffen. 2012 lag die erlaubte Obergrenze bei 22,5 Millionen Euro. Tatsächlich sollen von Sarkozys Team mindestens 42,8 Millionen ausgegeben worden sein. Um die Mehrausgaben zu vertuschen, sollen Ausgaben durch ein System fiktiver Rechnungen von seiner Partei UMP - inzwischen in Republikaner umbenannt - getarnt worden sein. Erfunden haben soll Sarkozy das System zwar nicht, er habe wichtige Hinweise von Buchhaltern aber ignoriert. Sarkozy hatte die Vorwürfe vor Gericht zurückgewiesen und erklärt, man habe in dem Wahlkampf nicht finanziell über die Stränge geschlagen. Zum Urteilsspruch erschien er nicht persönlich vor Gericht.
Spitzingsee (dpa/lby)- Nach mehreren Fällen von Magen-Darm-Erkrankungen bei Besuchern des Rotwandhauses bei Spitzingsee im Landkreis Miesbach ist die Alpenvereinshütte vorläufig geschlossen. Man suche nun nach der Ursache, sagte eine Mitarbeiterin der Münchner Alpenvereinssektion Turner-Alpen-Kränzchen am Dienstag auf Anfrage. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuerst darüber berichtet.
Nürnberg (dpa/lby) - Der Prozess um die tödlichen Schüsse auf einer belebten Straße in Nürnberg könnte in eine neue Runde gehen. Die Verteidigung habe Revision gegen die lebenslange Haftstrafe für den Todesschützen eingelegt, sagte eine Justizsprecherin am Dienstag. Das Landgericht in Nürnberg hatte den 29-Jährigen Mitte Mai unter anderem wegen Mordes verurteilt und eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob es zu einem neuen Prozess kommt.