Ermittlungen gegen Woelki weiten sich aus
n-tv
Hat der Kölner Kardinal im März vor Gericht die Unwahrheit gesagt? Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen eines Briefes. Darin werden dem Vatikan detailliert Missbrauchsvorwürfe geschildert. Das Erzbistum teilt mit, Woelki habe den Brief zwar unterschrieben, aber nicht gelesen.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat ihre Ermittlungen gegen Kardinal Rainer Maria Woelki ausgeweitet. Dies gehe auf die Strafanzeige einer Privatperson zurück, die dem Kölner Erzbischof Meineid vorwerfe, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn. Die Anzeige werfe Woelki vor, in seiner beeideten Aussage vor dem Kölner Landgericht im März unrichtige Aussagen gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft habe einen Anfangsverdacht in dieser Hinsicht bejaht und den neuen Aspekt mit dem schon laufenden Verfahren gegen Woelki verbunden, sagte Willuhn.
Bereits seit November laufen gegen Woelki strafrechtliche Ermittlungen. Untersucht wird der Vorwurf der falschen Versicherung an Eides statt. Dabei geht es um die Frage, wann Woelki von Missbrauchsvorwürfen gegen den früheren Sternsinger-Chef Winfried Pilz gewusst hatte. Woelki hat sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Nach einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeiger" macht der Erstatter der Strafanzeige darauf aufmerksam, dass Woelki 2018 einen Brief an den Präfekten der römischen Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria, gerichtet habe. Darin schildere er ihm Vorwürfe und Verdachtsmomente gegen einen Priester, den er im Jahr zuvor in eine leitende Stellung befördert hatte. Woelki erwähne in seinem Schreiben auch, dass das Erzbistum von einem sexuellen Kontakt zwischen dem Priester und einer bestimmten Person Kenntnis erhalten habe. In seiner Aussage vor Gericht habe Woelki hingegen versichert, von den Vorwürfen dieser Person nichts zu wissen, so der Anzeigen-Erstatter.
Das Erzbistum Köln hatte dazu dem "Kölner Stadt-Anzeiger" mitgeteilt, Woelki habe den Brief nach Rom zwar abgezeichnet, könne sich aber nicht erinnern, ihn auch gelesen zu haben. Der Brief sei vom Kölner Kirchengericht "inhaltlich alleine und selbstständig in eigener Verantwortung erstellt" worden.
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