Corona-Regeln: Aldi, Lidl, Edeka und Rewe – Das ändert sich im Dezember
Frankfurter Rundschau
Ungeimpfte müssen in Corona-Hotspots mit enormen Einschränkungen rechnen, so auch beim Einkaufen. Kommt die 2G-Regel nun auch für Supermärkte und Discounter?
Frankfurt/Berlin - Deutschland befindet sich in der vierten Welle der Corona-Pandemie*. Tag für Tag werden neue Inzidenz-Rekorde verkündet, die Fallzahlen liegen oftmals im hohen fünfstelligen Bereich. Um darauf adäquat reagieren zu können, hat der Bundestag kürzlich ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Das sieht vor, zunächst in Bundesländern mit besonders vollen Intensivstationen auf die 2G-Regel zu setzen – sprich: Lediglich doppelt gegen das Coronavirus geimpfte und von der Krankheit Covid-19 genesene Personen erhalten Zugang zu bestimmten gesellschaftlichen Bereichen.
Dazu zählen beispielsweise Kultur- und Freizeitangebote aber auch Sportveranstaltungen. Den Bundesländern obliegt diese Entscheidung. Einige Landesregierungen haben die Corona-Maßnahme bereits umgesetzt: Sachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen zum Beispiel. Ein Bereich der von der neuen 2G-Regel vielerorts nur teilweise betroffen ist, ist der Einzelhandel. In Sachsen dürfen beispielsweise nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu Geschäften erhalten. Supermärkte und Discounter zählen allerdings nicht dazu, jedenfalls nicht flächendeckend.
Hessen* und Niedersachsen bilden unter den 16 Bundesländern bislang die einzigen beiden Ausnahmen: Dort ist eine 2G-Regel auch in Supermärkten und Discountern möglich.* Ob diese tatsächlich umgesetzt wird, obliegt allerdings der jeweiligen Kette. Dass die 2G-Regelung lediglich eine Option sei, begrüßte der Handelsverband Deutschland ausdrücklich: Es sei wichtig, dass dies freiwillig bleibe, so Geschäftsführer Stefan Genth gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. 2G sei für Geschäfte mit hoher Kundenfrequenz schlichtweg nicht umsetzbar, betonte er.