
614 Millionen Euro Erbschaftsteuer gespart – dieses Gesetz macht es möglich
Frankfurter Rundschau
614 Millionen Euro wurden 2024 an Erbschaftsteuer bei der Übertragung von Großvermögen erlassen. Möglich macht dies eine Sonderregel für große Betriebsvermögen.
Berlin – Die Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a ErbStG) ist das „Notventil“ des deutschen Erbschaftsteuerrechts für absolute Großvermögen. Während kleine und mittlere Betriebe oft über Pauschalregeln begünstigt werden, greift dieses Instrument erst bei Unternehmenswerten von über 26 Millionen Euro.

