
Corona-Infektionen bei Polizist und Lehrer als Dienstunfälle
n-tv
Wer sich in der Pandemie bei der Arbeit mit Corona ansteckte, hatte oft Probleme, das als Dienstunfall anerkennen zu lassen. Bayerns oberstes Verwaltungsgericht hat nun zwei Klägern recht gegeben.
München (dpa/lby) - Bayern muss nach einem Gerichtsurteil die Corona-Infektionen eines Polizisten und eines Lehrers als Dienstunfälle anerkennen. Beide Männer seien bei ihrer konkreten Tätigkeit zum Zeitpunkt der Ansteckung einem besonders hohen Risiko ausgesetzt gewesen, argumentierte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof laut Mitteilung vom Freitag. Deshalb habe das Gericht Berufungen des Freistaats gegen zwei Urteile von Verwaltungsgerichten in Augsburg und Würzburg am 5. Juni zurückgewiesen.
Keine grundsätzliche Bedeutung für Beamten
Die Urteile bedeuteten aber nicht, dass nun alle während der Arbeit erfolgten Corona-Infektionen von Polizistinnen und Polizisten sowie Lehrkräften in Bayern als Dienstunfälle anzusehen sind, betonte ein Sprecher des Gerichts. Vielmehr habe das Gericht ein besonderes Risiko für eine Ansteckung in den beiden Einzelfällen gesehen - ähnlich dem von Mitarbeitern im Gesundheitsdienst, der Pflege oder einem Labor.
