BVG bringt Nulltarif für Bestandskunden ins Spiel
n-tv
Berlin (dpa/bb) - In der Diskussion um einen vergünstigten Nahverkehr zur Entlastung der preislich gebeutelten Verbraucher preschen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) laut einem Bericht des "Tagesspiegel" mit eigenen Ideen vor: Statt einem 9-Euro-Monatsticket, das die Bundesregierung 90 Tage lang ermöglichen will, bringe die BVG unter anderem einen dreimonatigen Nulltarif für bestehende Abokundinnen und -kunden ins Spiel, heißt es in dem Bericht. Der "Tagesspiegel" zitiert dabei aus einem vertraulichen Strategiepapier des Verkehrsunternehmens.
Neukunden wiederum, die bis zu einem bestimmten Monat ein Abo für ein Jahr abschließen, sollen demnach ebenfalls drei Monate davon kostenlos fahren dürfen. Die BVG äußerte sich am Freitag zunächst nicht dazu.
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hatte am Donnerstag angekündigt, für 90 Tage ein bundesweit einheitliches Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) für 9 Euro pro Monat einführen zu wollen. Auf der Verkehrsministerkonferenz wurde die Idee zwischen Bund und Ländern am Freitag dem Vernehmen nach hitzig diskutiert. Die Länder brachten als eigene Empfehlung einen dreimonatigen Nulltarif ins Spiel. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe soll nun eine konkrete Umsetzung ausarbeiten.
BVG-Chefin Eva Kreienkamp hatte am Freitag das geplante 9-Euro-Ticket grundsätzlich begrüßt. "Der zeitliche Preisnachlass ist ein gutes Mittel, den Menschen den Umstieg auf den ÖPNV zu erleichtern und sie dann mit Klimaschutz und weniger Stau- und Standzeiten zu überzeugen", schrieb Kreienkamp in einem Beitrag auf der Online-Plattform LinkedIn.
Böhme (dpa/lni) - Ein 37-Jähriger soll mehr als 40 Frauen heimlich in Umkleide- und Duschräumen eines Fußballvereins in Böhme im Heidekreis gefilmt haben. Bei dem Mann seien Beweismittel sichergestellt worden, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag. Über den Fall hatte zuerst die "Walsroder Zeitung" und dann der NDR berichtet. Vorgeworfen wird dem Beschuldigten die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahme. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Weil sie ihr neugeborenes Baby in Monheim in einem Vorgarten ausgesetzt hat, ist eine junge Mutter in Düsseldorf verurteilt worden. Die Strafe, die gegen die 17-Jährige verhängt wurde, wollte das Landgericht nicht mitteilen. Dies sei mit den Prozessbeteiligten so abgesprochen, sagte eine Sprecherin. Der Prozess gegen die Minderjährige fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unter Verweis auf den Jugendschutz nannte das Gericht auch keine Urteilsgründe.
Waldshut-Tiengen (dpa/lsw) - Ein mutmaßlicher Drogendealer ist von einer Zivilstreife am Busbahnhof in Waldshut-Tiengen gestellt worden. Die Beamten hatten den 19-jährigen Verdächtigen nach Polizeiangaben von Donnerstag dabei beobachtet, wie er ein Päckchen mit Rauschgift in ein Gebüsch warf. Zudem sollen sie in der Nähe ein weiteres Drogenlager entdeckt haben. Insgesamt seien dort am Mittwoch 30 Gramm Haschisch und gut 20 Gramm verkaufsgerecht portioniertes Amphetamin gefunden worden.