Bundestag stimmt für Aussetzung von Hartz-IV-Sanktionen
Die Welt
Bisher konnte die Grundsicherung in bestimmten Fällen um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Ein neues Gesetz der Ampel-Koalition hebelt dies nun für ein Jahr aus. Danach soll das sogenannte Bürgergeld folgen. In bestimmten Fällen bleibt eine Sanktionierung allerdings möglich.
Bis zum voraussichtlichen Inkrafttreten des von der Bundesregierung geplanten Bürgergelds werden die Sanktionen für Sozialhilfeempfänger entschärft. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschloss der Bundestag am Donnerstag ein Gesetz zur Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen für ein Jahr. Leistungskürzungen sind demnach nur noch nach einem wiederholten Meldeversäumnis möglich und werden auf zehn Prozent des Regelbedarfs begrenzt.
2019 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Kürzung der Grundsicherung um mehr als 30 Prozent das Existenzminimum gefährdet und damit nicht zulässig ist. Die Pflicht zur Mitwirkung beurteilten die Richter generell aber als verfassungsgemäß.