
Bundestag beschließt umstrittene Asylrechtsreform
n-tv
Die schwarz-rote Koalition bringt die größte Asylrechtsreform seit Jahrzehnten durch den Bundestag. Einige Regeln für Geflüchtete werden deutlich verschärft, andere gelockert. Kritik kommt von links wie von rechts.
Die schwarz-rote Koalition bringt die größte Asylrechtsreform seit Jahrzehnten durch den Bundestag. Einige Regeln für Geflüchtete werden deutlich verschärft, andere gelockert. Kritik kommt von links wie von rechts.
Der Bundestag hat Asyl-Verschärfungen und Erleichterungen beim Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen AfD, Grüne und Linke. Zum Großteil setzt die schwarz-rote Koalition damit eine auf EU-Ebene bereits 2024 beschlossene Reform in deutsches Recht um.
Kernpunkte der Reform sind die Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden sowie Asylverfahren an den EU-Außengrenzen für Asylbewerber aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote. Deutschland als Staat mitten in Europa ist davon lediglich mit Blick auf internationale Flughäfen und Seehäfen betroffen. Bei Ablehnung sollen die Asylbewerber gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.
Verfahren für Schutzsuchende, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, sollen kürzer werden. Überstellungen in den für das jeweilige Verfahren zuständigen Staat sollen länger möglich sein, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht. Die Länder können sogenannte Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht einrichten, in denen Menschen untergebracht werden, die Deutschland verlassen sollen, weil ein anderes EU-Land zuständig wäre.
Daneben sollen Asylbewerber, die in Aufnahmeeinrichtungen leben, bereits nach drei Monaten in Deutschland arbeiten. Aktuell gibt es faktisch ein sechsmonatiges Arbeitsverbot für Asylbewerberinnen und -bewerber, wenn sie in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Wer nicht mehr dort wohnt, darf jetzt schon nach drei Monaten arbeiten. Ausnahmen für die Bewohner von Erstaufnahmeeinrichtungen kann die Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Fällen genehmigen.













