
Bundesregierung pocht bei Zurückweisungen auf nationales Recht
Die Welt
Die Rentenpläne der neuen Arbeitsministerin Bas haben nach Aussagen von Kanzleramtschef Frei keine Chance auf Umsetzung. CDU-Generalsekretär Linnemann nennt die Prioritäten der Union. Alle Entwicklungen im Liveticker.
„Rechtsgrundlage ist das nationale Recht“: Der Sprecher der Bundesregierung verteidigt das Vorgehen an der Grenze. Die SPD stellt sich neu auf und präsentiert zwei Personalien. Alle Entwicklungen im Liveticker. Die neue deutsche Regierung versucht vor allem in der Migrationspolitik umgehend neue Akzente zu setzen. Aber auch außenpolitisch bemüht sie sich, ein neues Kapitel aufzuschlagen. In der Sozialpolitik gibt es dagegen Streit. Bei den angekündigten Zurückweisungen von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen beruft sich die Bundesregierung auf nationales Recht. „Rechtsgrundlage ist das nationale Recht“, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius in Berlin und verwies auf den Paragrafen 18 im deutschen Asylgesetz, laut dem Asylsuchende unter anderem dann zurückgewiesen werden können, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Der Passus im deutschen Gesetz steht im Widerspruch zum europäischen Dublin-System, nachdem die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, bei Asylsuchenden zumindest zu prüfen, welcher Staat für das Verfahren zuständig ist. Die Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen sind deswegen europarechtlich umstritten. Dem Regierungssprecher zufolge sollen die Zurückweisungen von Asylbewerbern „sukzessive und mit Augenmaß“ erhöht werden. Ausnahmen soll es für vulnerable Gruppen geben, etwa Kleinkinder, schwangere Frauen und „sichtbar Erkrankte“, wie Kornelius sagte. Es gebe dabei einen Ermessensspielraum für die betroffenen Beamten. Das Bundesinnenministerium konnte derweil noch keine Angaben dazu machen, wie viele Menschen seit der Anordnung Mitte vergangener Woche an der deutschen Grenze abgewiesen wurden. Dafür sei es noch zu früh, sagte ein Sprecher.






