
Bund und Länder ebnen Weg für Krankenhausreform
n-tv
Der Bundestag beschloss im Oktober vor zwei Jahren die Krankenhausreform des damaligen Gesundheitsministers Lauterbach. Doch die unionsgeführten Bundesländer hatten dagegen große Vorbehalte. Nun steht einer erneuten Reform wohl nichts mehr im Wege.
Der Bundestag beschloss im Oktober vor zwei Jahren die Krankenhausreform des damaligen Gesundheitsministers Lauterbach. Doch die unionsgeführten Bundesländer hatten dagegen große Vorbehalte. Nun steht einer erneuten Reform wohl nichts mehr im Wege.
Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss bei der Krankenhausreform geeinigt. Das angepasste Gesetz könnte in der nächsten Woche im Bundestag beschlossen werden, wie aus Regierungskreisen verlautete. Zuerst hatte das Portal Table Briefings darüber berichtet.
Nach Informationen von Table Briefings können sich Klinikstandorte bis zum 31. Dezember spezialisierte Leistungen zuweisen, ohne sich mit den Krankenkassen abstimmen zu müssen. Darauf hatten die Länder gepocht. Danach sollen die Ausnahmegenehmigungen auch ohne die Erfüllung der Qualitätskriterien zwei Mal für drei Jahre erteilt werden dürfen.
Aus Sicht der Länder wurde dem Portal zufolge als weiterer wichtiger Punkt festgelegt, dass die Standortsicherungen finanziert werden, die der Bündelung von Leistungen dienen. Die Beurteilung liegt demnach bei den Ländern. Darüber hinaus sollen die Definitionen, welche Kriterien für ein Fachkrankenhaus gelten, erst ab 2030 greifen.
Insgesamt bedeutet die Einigung eine weitere Aufweichung der ursprünglichen Reform. So sollen etwa Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser, die Qualitätskriterien nicht erfüllen, länger gelten können. Zudem werden Gelder des Bundes, die eigentlich für den Umbau der veralteten Struktur gedacht waren, nun für den Erhalt der bestehenden Struktur verwendet.













