
Biber-Verordnung wird erneut Fall für Gericht
n-tv
Anfang November kippte das Verwaltungsgericht Augsburg eine Regelung, die den Abschuss von streng geschützten Bibern ermöglicht hätte. Nun wird erneut vor Gericht über die Verfügung entschieden.
Kempten (dpa/lby) - Die bereits einmal vor Gericht im Eilverfahren einkassierte Allgemeinverfügung zum Abschuss von Bibern wird erneut ein Fall für die bayerische Justiz. Der Bund Naturschutz (BN) kündigte eine erneute Klage an, sollte das Landratsamt Oberallgäu wie angekündigt die Verfügung gleichlautend erlassen.
"Diese Allgemeinverfügung schießt völlig übers Ziel hinaus und konterkariert das seit Jahrzehnten erfolgreiche Bibermanagement Bayerns", sagte Christine Margraf, Vize-Landesbeauftragte des BN und Leiterin des BN-Artenschutzreferates. Biber seien in Zeiten der Klimakrise wichtiger denn je, ihre Reviere dienten dem Hochwasserschutz und als Wasserreservoir.
Die alte und die neu geplante Biber-Allgemeinverfügung zur Tötung von Bibern umfasst nach Angaben des BN erneut pauschal einen Gültigkeitsbereich von 30 Metern entlang von Bundes-, Staats und Kreisstraßen sowie Bahnlinien in einer Länge von rund 620 Kilometern. Daraus - so rechnet der Verband es vor - ergebe sich ein Gültigkeitsbereich von circa 3.720 Hektar, wo Biber geschossen werden dürften. Befürworter begründen die Abschüsse mit der unermüdlichen Bautätigkeit der Tiere - dadurch könnten Straßen instabil oder angrenzende Felder überflutet werden.
