
Berliner-Wahlwiederholung beschäftigt Karlsruhe
n-tv
Schon im Februar soll in Berlin wieder gewählt werden: Grund ist die Pannenwahl vom September 2021. Nun reichen 43 Menschen jedoch gegen diese Wiederholung Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Kippt der Termin?
Die geplante Komplettwiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Dort ging am heutigen Freitag eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag ein, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte. Dahinter stehen nach seinen Worten 43 Klägerinnen und Kläger, die sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 16. November wenden.
Die Landesverfassungsrichter hatten die Wahl vom 26. September 2021 wegen der vielen Pannen insgesamt für ungültig erklärt. Als Termin für die Neuwahl, die auch die zwölf Bezirksparlamente betrifft, hat der Landeswahlleiter den 12. Februar 2023 bestimmt. Anders als bei der Bundestagswahl ist der Gang nach Karlsruhe hier nicht als reguläres Rechtsmittel vorgesehen. Wie gegen jede andere Gerichtsentscheidung auch können Betroffene aber Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat - am Freitag war also die letzte Gelegenheit.
Nach Angaben des Berliner Verfassungsgerichtshofs haben vom Tag der Verkündung "etwaige außerordentliche Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung". Zum weiteren Ablauf in Karlsruhe konnte der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts zunächst jedoch nichts sagen.
