Beihilfe zum Mord – Zweijährige Bewährungsstrafe für frühere KZ-Sekretärin
Die Welt
Von Juni 1943 bis April 1945 arbeitete Irmgard F. als Sekretärin im KZ Stutthof. 77 Jahre später nun der Schuldspruch: Das Landgericht Itzehoe verurteilte sie wegen Beihilfe zum Mord in tausenden Fällen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.
Nach 40 Verhandlungstagen im Prozess gegen eine frühere Sekretärin im KZ Stutthof hat das Landgericht Itzehoe am Dienstag das Urteil verkündet. Angeklagt war die 97 Jahre alte Irmgard F. Ihr wird Beihilfe zum heimtückischen und grausamen Mord in mehr als 10.000 Fällen vorgeworfen.
Die Angeklagte habe demnach von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur von Stutthof bei Danzig gearbeitet und damit den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet haben. Weil sie zur Tatzeit erst 18 bis 19 Jahre alt war, lief der Prozess vor einer Jugendkammer.