Beate Zschäpe reicht Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein
Die Welt
Beate Zschäpe will mit einer Beschwerde eine mündliche Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) erwirken. Die NSU-Terroristin wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, eine vorzeitige Entlassung ist ausgeschlossen. Der BGH fällt frühestens in zwei Jahren eine Entscheidung.
Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Eine Beschwerde dort sei am 20. September eingereicht worden, sagte ihr Anwalt Mathias Grasel am Donnerstag. Ziel der Beschwerde sei es, eine mündliche Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) zu erreichen.
Der BGH habe eine neue Rechtsauffassung vertreten, als er die Revision von Zschäpe zurückgewiesen habe, sagte der Anwalt. „Wir waren überrascht vom BGH, der eine jahrzehntealte Rechtsprechung zum Thema Mittäterschaft verlassen hat.“ Grasel verwies auf das „Interesse am Taterfolg“, das der BGH als Begründung für die Mittäterschaft herbeigezogen habe. Die Verteidigung habe sich in dem schriftlichen Verfahren nicht zu diesem Thema äußern können.