Bahn will bayerisch-thüringische Bahnstrecken reaktivieren
n-tv
Lichtenfels/Naila (dpa/lby) - 20 stillgelegte Strecken will die Deutsche Bahn in den kommenden Jahren reaktivieren - darunter auch die Werrabahn und Höllentalbahn, die Oberfranken und Thüringen verbinden. Man erachte es prinzipiell als sinnvoll, die beiden Strecken wieder für den Nahverkehr zu nutzen, hieß es am Mittwoch von Seiten der DB. Eine Machbarkeitsstudie und eine Nutzen-Kosten-Untersuchung stehe aber noch aus. Außerdem auf der Liste der Bahn: der Münchner Güternordring.
Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer (CSU) sagte: "Wir stehen der Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber." Entscheidend sei aber, dass die Reaktivierung ökonomisch und ökologisch sinnvoll und vor Ort gewollt sei. "Wenn die Deutsche Bahn diese beiden Strecken reaktivieren will, muss sie selbst die Grundlagen dafür nachweisen und die Reaktivierung auch aus eigenen Mitteln bezahlen", sagte sie. Dirk Flege, der Geschäftsführer des Eisenbahn-Lobbyvereins Allianz pro Schiene, lobte die Entscheidung als "sehr notwendige, sinnvolle und überfällige Reaktivierungsmaßnahme". Bei der Höllentalbahn könne man die wenigen fehlenden Kilometer mit relativ geringem Aufwand reaktivieren. Profitieren würde hier demnach vor allem der Güterverkehr - der wiederum die Straßen entlasten würde.Böhme (dpa/lni) - Ein 37-Jähriger soll mehr als 40 Frauen heimlich in Umkleide- und Duschräumen eines Fußballvereins in Böhme im Heidekreis gefilmt haben. Bei dem Mann seien Beweismittel sichergestellt worden, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag. Über den Fall hatte zuerst die "Walsroder Zeitung" und dann der NDR berichtet. Vorgeworfen wird dem Beschuldigten die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahme. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Weil sie ihr neugeborenes Baby in Monheim in einem Vorgarten ausgesetzt hat, ist eine junge Mutter in Düsseldorf verurteilt worden. Die Strafe, die gegen die 17-Jährige verhängt wurde, wollte das Landgericht nicht mitteilen. Dies sei mit den Prozessbeteiligten so abgesprochen, sagte eine Sprecherin. Der Prozess gegen die Minderjährige fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unter Verweis auf den Jugendschutz nannte das Gericht auch keine Urteilsgründe.