Angeklagter Wachmann will sich nicht zu Vorwürfen äußern
Die Welt
Einem ehemaligen SS-Wachmann wird vor dem Landgericht Neuruppin der Prozess gemacht. Er soll in den Jahren 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an Tausenden Insassen des damaligen Konzentrationslagers Sachsenhausen geleistet haben.
Im Prozess um die Massentötungen im damaligen Konzentrationslager Sachsenhausen will sich der angeklagte ehemalige Wachmann der SS nicht zu den Vorwürfen äußern. Das erklärte sein Verteidiger Stefan Waterkamp am Donnerstag beim Auftakt des Prozesses in Brandenburg/Havel. Sein Mandant wolle sich aber am Freitag zu seinen persönlichen Verhältnissen äußern, soweit dies nicht die Vorwürfe betreffe.
Zuvor hatte Staatsanwalt Cyrill Klement bei der Verlesung der Anklage ausführlich die systematischen Tötungen von Tausenden Lagerinsassen während der Jahre 1941 bis 1945 beschrieben. Dazu gehörten Massen-Erschießungen in speziellen Anlagen, Vernichtungsaktionen in Gaskammern und das Sterben durch Entkräftung und Krankheiten. „Der Angeklagte unterstützte dies wissentlich und willentlich zumindest durch gewissenhafte Ausübung des Wachdienstes, die sich nahtlos in das Tötungssystem einfügte.“