AfD-Rechtsextremist im Richteramt verhindern? Ein einmaliger Schritt wird erwogen
Die Welt
Der Ex-AfD-Abgeordnete Jens Maier will in Sachsen ins Richteramt zurückkehren – obwohl er vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist bewertet wird. Zur Verhinderung wird im Landtag über ein Instrument nachgedacht, das in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewandt wurde.
Es geht um einen Weg, der in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie eingeschlagen wurde: die Richteranklage. Diese ist im Grundgesetz und in zahlreichen Landesverfassungen vorgesehen, wenn ein Richter „im Amt oder außerhalb des Amtes gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt“, wie es etwa in der Sächsischen Verfassung heißt. Dann kann das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Landtags anordnen, dass ein Richter zu versetzen ist oder entlassen wird.
Im Fall des ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist bewertet wird und in Sachsen in sein früheres Richteramt zurückkehren will, wird eine solche Richteranklage nun im Sächsischen Landtag diskutiert.