![AfD könnte Erbe von mehr als 10 Millionen Euro womöglich wieder verlieren](https://img.welt.de/img/politik/deutschland/mobile243047521/1031357017-ci16x9-w1200/AfD.jpg)
AfD könnte Erbe von mehr als 10 Millionen Euro womöglich wieder verlieren
Die Welt
Zehn Millionen Euro hatte der Erfinder Reiner Strangfeld nach seinem Tod 2018 der AfD hinterlassen. Nun bestehen offenbar Zweifel daran, dass er bei der Errichtung des Testaments überhaupt testierfähig war. Schon Jahre vor seinem Tod litt er an psychischen Erkrankungen.
Der Erfinder Reiner Strangfeld aus dem niedersächsischen Bückeburg hatte der AfD eine Erbschaft im Wert von mehr als 10 Millionen Euro hinterlassen – dieses Erbe könnte die Partei womöglich wieder verlieren. Nach „Spiegel“-Informationen litt Strangfeld vor seinem Suizid im Juli 2018 an einer schweren psychischen Erkrankung und war womöglich nicht testierfähig, als er die AfD kurz vor seinem Tod in seinem Testament als Alleinerbin seines Millionenvermögens einsetzte. Laut „Spiegel“ deuten darauf zahlreiche Schrift- und Tondokumente hin, die sich im Nachlass des 79-Jährigen befanden.In den Unterlagen, die bei der Auflösung seiner Wohnung in Bückeburg zurückblieben, befinde sich unter anderem ein psychiatrisches Gutachten aus dem Jahr 1999, heißt es in dem Bericht. Darin stellte ein Facharzt demnach „aggressive Durchbrüche mit Wahnerleben und Größenfantasien“ sowie eine „paranoide und narzisstische Persönlichkeitsstörung“ fest. Der Patient stelle „eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ dar, er sei „hochgradig denkgestört“ und „nicht in der Lage zu einer adäquaten Realitätskontrolle“. Zweimal, in den Jahren 1998 und 2006, wurde Strangfeld zwangsweise in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik eingeliefert.Strangfeld, der mit der Erfindung von WC-Spülungen reich geworden war, verfasste offenbar bis zuletzt wirre Abhandlungen über vermeintlich übersinnliche Erscheinungen und angebliche „Wunder“, die ihm widerfahren seien. Er sah sich als Opfer einer Verschwörung von Richtern, Anwälten und dem Staat.
„Wenn es Hinweise darauf gibt, dass der Verstorbene zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments nicht testierfähig war, kann diese Verfügung angefochten werden“, sagt Katja Habermann, Hamburger Fachanwältin für Erbrecht dem „Spiegel“. Nach dem Tod des Erfinders haben sich keine Verwandten von Strangfeld gemeldet, um das Erbe einzufordern. Es gibt Kanzleien und Detekteien, die auf die Suche nach solchen Erben spezialisiert sind. Im Zweifel müsse die AfD den Nachlass an die tatsächlichen Erben zurückzahlen, so Habermann.