
AfD darf vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden
n-tv
Der Bundesverfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein - doch die Partei klagt dagegen. Vor dem Verwaltungsgericht Köln bekommt sie vorerst recht. Die Behörde muss abwarten.
Der Bundesverfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein - doch die Partei klagt dagegen. Vor dem Verwaltungsgericht Köln bekommt sie vorerst recht. Die Behörde muss abwarten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten hat. Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt.
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Quelle: ntv.de
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