
AfD blitzt ab: Keine Nachzahlungen für parteinahe Stiftung
n-tv
Die AfD will das Bundesverfassungsgericht davon überzeugen, dass der parteinahen Desiderius-Erasmus-Stiftung nachträglich Fördermittel aus dem Bundeshaushalt zustehen. Die Richter sehen das anders.
Ein Antrag der AfD, der ihr nahestehenden Desiderius-Erasmus-Stiftung nachträglich für drei Jahre Zuschüsse auszuzahlen, ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Das Gericht lehnte den Erlass einer sogenannten Vollstreckungsanordnung ab. Der Antrag bezog sich auf eine grundlegende Entscheidung zur Finanzierung politischer Stiftungen, die das Gericht vor zwei Jahren gefällt hatte. (Az. 2 BvE 3/19)
Im Februar 2023 verpflichtete es den Gesetzgeber dazu, die Kriterien für staatliche Zuschüsse an solche Stiftungen gesetzlich festzulegen. Eine Regelung der Verteilung im Bundeshaushalt, wie bis dahin üblich, sei nicht ausreichend. Das Gericht entschied auch, dass das Recht der AfD auf Chancengleichheit im Haushaltsjahr 2019 verletzt worden sei, weil der Bundestag die Förderung ohne zugrunde liegendes Gesetz festgelegt habe.
Das Urteil fiel damals auf Klage der AfD. Diese hatte also im Februar 2023 vor Gericht teilweise Erfolg - allerdings nur, soweit es das Haushaltsjahr 2019 betraf. Die Anträge für die Jahre 2020 und 2021 waren von ihr nicht fristgemäß gestellt worden. Ein Verfahren zum Jahr 2022 wurde abgetrennt, darüber ist noch nicht entschieden.
