Abendessen im Kanzleramt – Befangenheitsantrag gegen Verfassungsgerichtspräsidenten abgelehnt
Die Welt
Wegen eines umstrittenen Abendessens im Kanzleramt steht Stephan Harbarth, Präsident des Verfassungsgerichts, in der Kritik. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Befangenheitsantrag gegen Deutschlands obersten Juristen zurück.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Befangenheitsantrag gegen den Verfassungsgerichtspräsidenten Stephan Harbarth abgelehnt. Hintergrund war ein Abendessen der Richter im Kanzleramt, bei dem auch die sogenannte Bundesnotbremse diskutiert worden war.
Das Bundesverfassungsgericht begründete die Entscheidung zu Harbarth und einer weiteren Verfassungsrichterin am Montag in Karlsruhe damit, dass Treffen mit der Bundesregierung kein Grund für den Vorwurf der Befangenheit seien. Dies hatten die Kläger anders gesehen.
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