800 Tiere in Privatzoo: Zwei Männer bekommen Haltungsverbot
n-tv
Regensburg (dpa/lby) - Zwei Männer aus Niederbayern dürfen laut einem Entscheid des Verwaltungsgerichtes Regensburg keine Tiere mehr halten. Die Klagen der Hobbytierhalter - Vater und Sohn - seien abgewiesen worden, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Das Veterinäramt Passau hatte die Tiere Anfang 2021 beschlagnahmt, wogegen die Männer klagten. Unter den Tieren waren Rinder, Hühner, Esel, Ponys und Schildkröten, aber auch Affen, Tukane, Kängurus, Ziervögel, Alpakas und exotisches Damwild. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk (BR) über den Fall berichtet.
Die Tiere waren den Angaben nach auf vier Standorte in Kirchham, Bad Füssing und Aldersbach verteilt. Sie seien zum Teil verwahrlost, krank oder unterernährt gewesen. Die Tierhaltung der beiden Männer sei von den Behörden mehrfach kontrolliert und bemängelt worden. Sie hätten die Auflage bekommen, tierschutzkonforme Haltungsbedingungen sicherzustellen. Bei einer weiteren Kontrolle 2020 sei den Männern von den Behörden das Halten von Tieren verboten worden.
Die Männer haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Berufung zu gehen.
Böhme (dpa/lni) - Ein 37-Jähriger soll mehr als 40 Frauen heimlich in Umkleide- und Duschräumen eines Fußballvereins in Böhme im Heidekreis gefilmt haben. Bei dem Mann seien Beweismittel sichergestellt worden, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag. Über den Fall hatte zuerst die "Walsroder Zeitung" und dann der NDR berichtet. Vorgeworfen wird dem Beschuldigten die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahme. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Weil sie ihr neugeborenes Baby in Monheim in einem Vorgarten ausgesetzt hat, ist eine junge Mutter in Düsseldorf verurteilt worden. Die Strafe, die gegen die 17-Jährige verhängt wurde, wollte das Landgericht nicht mitteilen. Dies sei mit den Prozessbeteiligten so abgesprochen, sagte eine Sprecherin. Der Prozess gegen die Minderjährige fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unter Verweis auf den Jugendschutz nannte das Gericht auch keine Urteilsgründe.