
53-Jähriger für „NSU 2.0“-Drohschreiben angeklagt
Die Welt
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat im Zusammenhang mit den „NSU 2.0“-Drohschreiben Anklage erhoben. Dem 53 Jahre alten mutmaßlichen Verfasser wird unter anderem Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung zur Last gelegt, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte.
Im Fall einer Serie von Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ ist Anklage gegen einen 53-jährigen Tatverdächtigen erhoben worden. Dem zuletzt in Berlin lebenden Mann werden unter anderem Beleidigung, Bedrohung, Volksverhetzung und das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte.
Der Beschuldigte soll zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 insgesamt 116 Drohschreiben unter anderem an Bundestagsabgeordnete, Parlamentarier des hessischen Landtags, eine Frankfurter Anwältin sowie Künstler und Menschenrechtsaktivisten verschickt haben. Die Drohbriefe, die häufig in Form eines behördlichen Schreibens oder in Form eines Gerichtsurteils verfasst waren, habe er regelmäßig mit „Heil Hitler“ unterzeichnet, sich selbst habe er „SS-Obersturmbannführer“ genannt.













