„Grundlegende Fragen demokratischer Legitimation missachtet“
Die Welt
Mandate für Verlierer statt Sieger bei der Direktwahl? Staatsrechtler, die der Kommission zur Wahlrechtsreform angehören, erklären den Ampel-Vorschlag zur Verkleinerung des Bundestags für verfassungsrechtlich problematisch. Ein Jurist sieht auch mehr Politik-Verdruss als Gefahr.
Nach dem Vorschlag der Ampel-Fraktionen für eine Verkleinerung des Bundestags melden mehrere Staatsrechtler verfassungsrechtliche Bedenken an. „Wenn der Wahlkreissieger das Mandat nicht bekommt, ist das ein Bruch mit der Mehrheitswahl im Wahlkreis“, sagt Bernd Grzeszick, Direktor des Instituts für Staatsrecht und Verfassungslehre der Universität Heidelberg. „Der Bundestag funktioniert mit weniger Abgeordneten zwar etwas besser. Es droht allerdings keine Funktionsunfähigkeit, die für einen Eingriff in die wahlrechtliche Gleichheit notwendig wäre.“
Die Wahlrechtsexperten der Koalitionsfraktionen, Sebastian Hartmann (SPD), Till Steffen (Grüne) und Konstantin Kuhle (FDP) hatten in einem Gastbeitrag für die „FAZ“ vorgeschlagen, das Erringen eines Bundestagsmandats durch Gewinnen eines Wahlkreises an die Bedingung zu knüpfen, dass eine Deckung durch die Listenstimmen gegeben ist.