„Es gibt keine Grundlage für ein individuelles Verbot. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig“
Die Welt
Die Jogginghose ist zum Streitobjekt geworden, nachdem eine Schule in NRW ihre Schüler wieder nach Hause schickt, wenn sie eine tragen. Die Sekundarschule beruft sich auf einen Beschluss in der Schulkonferenz. Das heißt aber nicht, dass dieser auch wirklich bindend ist.
Das von der Sekundarschule Wermelskirchen ausgesprochene Jogginghosen-Verbot für Schüler ist nach Ansicht von Rechtswissenschaftlern rechtlich nicht haltbar. „Es gibt keine Grundlage für ein individuelles Verbot. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig“, sagte Professor Hinnerk Wissmann, Hochschullehrer von der Uni Münster.
Das nordrhein-westfälische Schulgesetz lasse in der Sache wenig Spielraum. „Die Schulkonferenz kann in Fragen der Kleiderordnung eine Empfehlung aussprechen, mehr aber auch nicht.“ Entsprechend könne das Tragen einer Jogginghose nicht als Pflichtverstoß gewertet werden, der einen Ausschluss vom Unterricht rechtfertigt. Damit werde das Recht auf Bildung unterlaufen, sagte Wissmann.