„Eine Menge Fälle, die sich mit Vorratsdatenspeicherung aufklären ließen“
Die Welt
Benjamin Krause ist Oberstaatsanwalt bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität. Er erklärt, warum viele Ermittlungen etwa bei Kinderpornografie am Fehlen der vom EuGH verworfenen Vorratsdatenspeicherung scheitern. Kann die erwogene Alternative weiterhelfen?
Bei der Bekämpfung von Verbrechen im digitalen Raum gibt es in Deutschland keine schlagkräftigere Einheit als die Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Benjamin Krause ist stellvertretender Leiter der Zentralstelle.
WELT: Herr Krause, nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die deutsche Vorratsdatenspeicherung in ihrer aktuellen Form rechtswidrig, könnte aber mit einigen Einschränkungen europarechtskonform ausgestaltet werden. Was bedeutet die Entscheidung für Ihre Arbeit?