„Corona-Spaziergänge“ unterliegen laut Ministerium der Anzeigepflicht
Die Welt
Auch im neuen Jahr gehen die Proteste gegen Corona-Maßnahmen weiter. Allein in Baden-Württemberg zogen mehr als 50.000 Menschen durch die Straßen. In mehreren Bundesländern kam es zu Ausschreitungen. Laut dem schleswig-holsteinischen Innenministerium sind die Treffen als „Versammlungen“ zu werten.
Über soziale Medien angekündigte sogenannte Corona-Spaziergänge sind nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Innenministeriums als Versammlungen unter freiem Himmel zu werten. Sie unterlägen damit einer Anzeigepflicht, sagte ein Ministeriumssprecher am Dienstag in Kiel. „Denn es handelt sich bei diesen ‚Spaziergängen‘ um örtliche Zusammenkünfte, die der gemeinschaftlichen Erörterung oder Kundgebung dienen und auf eine öffentliche Meinungsbildung und Präsentation dieser Meinung gerichtet sind.“ Zuvor hatten die „Lübecker Nachrichten“ berichtet.
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte zuvor das Vorgehen der Polizei bei bundesweiten Protesten gegen die Corona-Maßnahmen verteidigt. „Der Vorwurf, dass wir nicht genau hinschauen, geht absolut ins Leere“, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz am Dienstag im ARD-„Morgenmagazin“. Das Demonstrationsgeschehen sei jedoch „sehr groß“. Allein in Baden-Württemberg seien am Montag mehr als 50.000 Menschen bei über 170 Veranstaltungen auf die Straße gegangen.