
Öffentliche Bezeichnung der AfD Thüringen als Prüffall war rechtswidrig
Die Welt
Das Verwaltungsgericht Weimar hat die öffentliche Bezeichnung der AfD Thüringen als Prüffall als unzulässig eingestuft. Das Urteil hat zunächst keine Folgen für die Partei – weil der Landesverband von Björn Höcke inzwischen als gesichert rechtsextremistisch gilt.
Der Thüringer Verfassungsschutz hätte die Einstufung des AfD-Landesverbandes mit dem Vorsitzenden Björn Höcke als Prüffall nicht öffentlich machen dürfen. Ein entsprechendes Urteil verkündete das Verwaltungsgericht Weimar am Montag. Lediglich für den Beobachtungs- und Verdachtsfall gebe es eine Rechtsgrundlage für Öffentlichkeitsarbeit des Landesverfassungsschutzes, nicht aber für den Prüffall, argumentierte das Gericht. „Nicht Gegenstand des Verfahrens ist die Beobachtungs- und Ermittlungstätigkeit selbst“, betonte der Vorsitzende Richter der achten Kammer, Thomas Lenhart.
Ermittlungen, Abhörmaßnahmen, schwere Anschuldigungen: Der frühere BND-Präsident August Hanning sagt gegenüber WELT, dass er im Fall Christina Block zu Unrecht ins Visier der Justiz geraten sei. Er bestreitet die Beteiligung an einer Kindesentziehung oder deren Planung – und kritisiert seinerseits die Strafverfolger.

Trotz Unmuts in der AfD-Bundesspitze tritt die Landtagsabgeordnete Lena Kotré mit Rechtsextremist Martin Sellner auf. Aufforderungen aus ihrer Partei, sie habe allein das „Remigrationskonzept“ ihrer Partei zu vertreten, folgt sie nicht. Gegenüber früheren Äußerungen werden bei Sellner Widersprüche deutlich.











